Mitglied werden

Voraussetzungen

In die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 9 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz darf nur aufgenommen werden, wer

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gesundheitlich entspricht und
3. nicht vorbestraft im Sinne des § 21 Absatz 2 Nummern 1 bis 3 ist.
Quelle: VOFF NRW


Was muss ich tun?

Entweder meldest du dich bei unseren Löscheinheitsführern oder schaust einfach bei einem der Übungstermine oder der Fahrzeugpflege vorbei.

In der Regel ist es so, dass du uns nach einem Gespräch mit unserer LE-Führung bei Übungsdiensten besuchst, damit man sich beschnuppern kann, und du erste Eindrücke sammeln kannst. Wenn du für den Feuerwehrdienst geeignet bist und die Mitgliedschaft unterschrieben hast, wirst du für den Grundlehrgang angemeldet. Ab da beginnt dann die eigentliche Laufbahn in der Feuerwehr.